Waffensachkundeprüfung

Anforderungen, Themen und Vorbereitung transparent erklärt.

Der Sachkundenachweis kann durch eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle oder durch einen anerkannten anderweitigen Nachweis erbracht werden. Umfang und Verfahren ergeben sich insbesondere aus § 7 WaffG und §§ 1–3 AWaffV.